Ja, richtig gelesen – die Probezeit ist in der Mehrzahl formuliert!
Konkret: Man kann bis zu 5 Probestunden erhalten. Selbstverständlich sind diese Probestunden ganz reguläre Unterrichtsstunden, mit allem was dazugehört; z. B. die kostenlosen Notenkopien.

Und so funktioniert’s: Der erste Termin ist meist zum Kennenlernen gedacht. Liegt dieser erste Termin z. B. in der letzten Woche im Monat, dann könnten bis zu fünf Probestunden im nächsten Monat folgen – manchmal! Für gewöhnlich kommen wir aber in der ersten Monatshälfte zusammen und da bleiben immerhin oft noch drei, vier Wochenstunden Probezeit.

Wie dem auch sei!
Sind Eltern bzw. Schüler mit dem kennengelernten Unterricht zufrieden und kommt ein Unterrichtsvertrag mit Dauerauftrag zustande, dann rechne ich mir die Probestunden als regulär gegebene Unterrichtsstunden an. In dieser Vertragsform sind also die Probestunden schon erteilte Unterrichtsstunden, die in die Berechnung des Dauerauftrags mit einfließen.

Wieso heißt das Ganze dann noch Probe-Stunden?
Nun, kommt ein Vertrag nicht zustande – aus welchen Gründen auch immer – verabschieden wir uns mit einem freundlichen „Auf Wiedersehen“! Wird der Vertrag ohne Dauerauftrag abgeschlossen, waren die erteilten Stunden als „Kostprobe“ gratis. (Ohne den Dauerauftrag kostet so ein Monat lang Unterricht ja dann auch mehr Geld!)
Noch mehr zum Thema Dauerauftrag im Kapitel „Unterrichtskosten“

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